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Lotto als Marke

Lotto ist kein geschützter Begriff. In den Jahren 2000 bis 2003 unternahm der deutschen Lotto und Toto Block den Versuch, das Wort Lotto zu schützen und es für den eigenen Gebrauch als Marke eintragen zu lassen.

Warum den Lottogesllschaften das Bedürfnis nach einem Markenschutz erst zu diesem Zeitpunkt kam, lagt sicher am Erstarken der Akzeptanz des Internet. Denn dort entstanden immer mehr Seiten, welche sich mit dem Lotto beschäftigten. War es Arroganz, die das deutsche Lotto dazu trieb? Das Ende vom Lied war, das hunderten Menschen, welche gern eine Website mit dem Thema Lotto geschaffen haben, die Freude daran kaputt gemacht wurde. Der deutsche Lottoblock, vertreten durch die Bayerischen Lottogeselschaft, mahnte Hunderte Websitesbetreiber mit Geldandrohungen bis 3000 Euro ab. Das Ende vom Lied: Lotto ist keine Marke, sondern ein allgeneines Wort des Sprachgebrauches.

Denn wer Lotto spielt, spielt seine Lottozahlen nicht zwangsläufig bei 6 aus 49, dem Klassiker unter den deutschen Lottoarten.

Zum anderen gibt es Spielzeuge unter dem Begriff Lotto. Dies sind in der Regel Puzzle und haben mit dem eigentlichen Lotto oder Lotto spielen, bei dem aus einem Zahlenraum einige Zahlen gelost werden, nichts zu tun.

Wir verwenden die Begriffe Lotto sowie Lottozahlen im Zusammenhang mit der Zahlenlotterie 6 aus 49. Der Begriff 6 aus 49 ist eine Spielformel, welche dieses Lottospielen beschreibt. 6 Kugeln aus 49 möglichen Lottokugeln zu wählen.

Wir erklären, dass wir nicht zum deutschen Lottoblock gehören und ein keiner weise für diesen arbeiten. Somit sind Begriffe, welche durch das deutsche Lotto generiert und vom Gewohnheitsrecht von ihm beansprucht werden könnten, keine für uns geschützen Begriffe.

Lotto ist keine Marke und kein schützenswerter Begriff. Lotto ist für alle da.

 

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