Der Glücksspielstaatsvertrag

Deutschlandweit unterliegt das Glücksspiel bestimmten Regelungen, welche im sogenannten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland bzw. Glücksspielstaatsvertrag vermerkt werden. Auch als GlüStV bekannt, beinhaltet der Vertrag die bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen für alle 16 deutschen Bundesländer, unter welchen die einzelnen Länder Glücksspiele veranstalten dürfen.

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Offiziell gilt der Vertrag seit dem Jahr 2012, wodurch alle Länder den gemeinsamen Regelungen seit diesem Zeitpunkt Folge leisten müssen.

Vor dem Glücksspielstaatsvertrag

Der Glücksspielstaatsvertrag bzw. GlüStV trat erstmals mit 1. Januar 2008 in Kraft. Zuvor besaßen die einzelnen Länder eigene Regelungen für Glücksspiel.

 Folglich existierten deutschlandweit keine einheitlichen Vorschriften, wie das Glücksspiel abgehalten werden durfte.

Obwohl der Vertrag mit 2008 bestand, wurde er mit 31. Dezember 2011 wieder außer Kraft gesetzt.

Grund hierfür lag in der Tatsache, dass die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder das Fortbestehen des Glücksspielstaatsvertrags lediglich bis zu diesem Datum beschlossen hatten. Anstelle des Vertrags traten wieder die einzelnen Bestimmungen in den Ländern, welche schon zuvor das Glücksspiel in den Bundesländern regelte.

Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein galten die landesgesetzlichen Bestimmungen bis zum erneuten Inkrafttreten des

Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2012.

Zunächst wurde der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag bzw. 1. GlüÄndStv veranlasst.

Für das Jahr 2018 war geplant, dass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag bzw. 2. GlüÄndStv die erste Version ablösen sollte.

Da ihn aber nicht alle Bundesländer ratifizierten, trat der 2. Änderungsvertrag nicht in Kraft.

Zentrale Änderungen des Glücksspielmonopols

Die ursprüngliche Fassung des Glücksspielstaatsvertrags folgte den vorliegenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht vertritt die Meinung, dass der Staat konsequent und glaubhaft die Pflicht erfüllen müsse, eine staatliche Suchtprävention zu betreiben.

 Das Glücksspielmonopol, welches durch den Vertrag geregelt wird, schränkt folglich das zuvor freie Glücksspielmonopol wesentlich ein.

 Vor allem der staatliche Sportwettenanbieter Oddset konnte nicht mehr auf sein uneingeschränktes Glücksspielmonopol zurückgreifen, sodass wesentliche Änderungen in sämtlichen Glücksspielbereichen eintraten.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag wurde ergänzend nicht nur durch die einzelnen Bundesländer verfasst.

Der Europäische Gerichtshof bzw. EuGH entschied am 8. September 2010, dass der ursprüngliche Vertrag gegen die geltenden europarechtlichen Vorgaben verstieß, da nicht mit dem europäischen Recht konform sei.

Vor allem die angeführten Passagen bezüglich Sportwetten gehen nicht mit dem Recht der Europäischen Union einher. Allerdings habe das europäische Recht stets Vorrang gegenüber der vorliegenden Rechtslage in den einzelnen Staaten der Europäischen Union.

Als Begründung für seine Entscheidung führte der EuGH unter anderem die intensiv betriebenen Werbekampagnen der deutschen staatlichen Glücksspielanbieter an. Obwohl der Glücksspielstaats1vertrag die Suchtprävention von Glücksspiel als wesentliches Ziel verfolgen sollte, widersprach dieses Vorgehen dem angestrebten Vorhaben.

Einheitliche Ziele in allen Bundesländern

Der Glücksspielstaatsvertrag sollte jedoch nicht nur das Glücksspiel in allen deutschen Bundesländern vereinheitlichen. Der ursprüngliche Vertrag sah vier wesentliche Ziele vor.

Zunächst sollte er verhindern, dass Glücksspielsucht und Wettsucht entstehen und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung erschaffen.

Ebenfalls sollte das Glücksspielangebot durch den Vertrag begrenzt werden. Somit sollte verhindert werden, dass Glücksspieler auf nicht erlaubte und ungeregelte Glücksspiele zurückgreifen.

Außerdem sollte der Schutz für Spieler und vor allem Jugendliche aufrechterhalten bleiben.

Abschließend sah der Vertrag vor, dass die unterschiedlichen Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Regelung dient vormerklich den Spielern, da sie vor Betrügern und den damit verbundenen Konsequenzen geschützt werden sollen.

Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags

Obwohl der Glücksspielstaatsvertrag sämtliches Glücksspiel innerhalb Deutschlands regeln soll, besitzt er wenig Auswirkung auf Lotto und die damit verbundenen Ziehungen von Lottozahlen.

Vor allem Automatencasinos mussten mit Sanktionen rechnen, da jedes Casino maximal zwölf Automaten aufstellen durfte.

Auch Online Casinos mussten sich auf Änderungen einstellen. Lizenzen für den Betrieb der Casinos wurden vor dem Vertrag nur in Schleswig-Holstein vergeben und von den anderen Bundesländern anschließend akzeptiert.

Durch die gesetzlichen Änderungen konnten Anbieter allerdings ebenso im europäischen Ausland agieren und dennoch den Zugang zu ihrer Plattform innerhalb Deutschlands ermöglichen.

Lotto und die Ziehung von Lottozahlen aus dem Ausland wurden somit ebenfalls in Deutschland legal. Sportwetten Anbieter mit bestehender Lizenz erhielten zugleich eine Verlängerung ihrer Lizenz. Neue Anbieter von Sportwetten aber mussten teils lange Wartezeiten hinnehmen, bis sie eine Lizenz in Deutschland erhielten.

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