Der Deutsche Lottoblock hat im Laufe seines Bestehens mehrfache Regelungen und Hilfestellungen geleistet. Unter anderem ist der Block verantwortlich dafür, dass einheitliche Quoten und Gewinnzahlen vereinbart wurden. Des Weiteren besitzt der Lotto Block über 25.000 Annahmestellen in Deutschland sowie mehrere Produkte, welche legales Glücksspiel anbieten.
Geschichte des deutschen Lotto- und Totoblocks
Die Geschichte des Deutschen Lotto- und Totoblocks beginnt im Jahr 1948. Damals wurde der Totoblock ins Leben gerufen. Zu Beginn der 1950er Jahre spaltete sich der Totoblock in einen Süd- sowie Süd-West-Block auf.
Der Süd-Block beinhaltete die Bundesländer Bayern, Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein sowie Niedersachen.
Zum Süd-West-Block hingegen gehörten Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen sowie Baden-Württemberg.
Die beiden Blöcke existieren in getrennter Form bis 1956. Am 11. November 1956 schlossen sich die beiden Blöcke zum Deutschen Totoblock zusammen. Das erste Lottospiel begann jedoch bereits am 9. Oktober 1955. Lotto „6 aus 49" wurde in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein gespielt. Bis 1959 ermöglichten auch die restlichen Länder das Lottospiel.
Mit dem 1. Oktober 1962 trat schließlich der erste Blockvertrag in Kraft. Er regelte unter anderem die Poolung der Umsätze und Gewinne sowie die Ziehung der Gewinnzahlen. Anhand dieser Regelungen war es ab sofort möglich, einheitliche Quoten zu ermitteln. Bis 1974 waren Lotto und Toto dennoch getrennt. Erst am 1. Juli 1974 wurden beide Blöcke zum Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengefügt. Spieler, welche ab diesem Zeitpunkt eines der Spiele spielten, konnten einen Höchstgewinn von 1,5 Millionen Mark erzielen. 1992 schlossen sich auch sämtliche neue Bundesländer dem Deutschen Lotto- und Totoblock an.
Der Erfolg des Lottoblocks
Im Laufe seines Bestehens verzeichnete der Deutsche Lotto- und Totoblock mehrfache Erfolge. Den legalen Glücksspielen gingen immer mehr Personen nach, sodass der Lotto Block in der Lage war, seine Gewinnsumme sowie seinen Umsatz kontinuierlich zu steigern.
2013 verzeichneten alle Unternehmen, welche dem Block angehörten, einen Umsatz von mehr als 7 Milliarden Euro. Mit Ausnahme von Bayern und Berlin fungieren die einzelnen Landesgesellschaften dabei in der Rechtsform einer GmbH.
Im jeweiligen Bundesland nimmt das Land außerdem die Rolle als alleiniger Anteilseigner sowie alternativ als Mehrheitseigner ein. Die Mehrheitseigner arbeiten in diesem Fall gemeinsam mit den Landessportverbänden.
Jedes Bundesland besitzt des Weiteren eine Landesgesellschaft.
Die Aufgaben des Deutschen Lotto- und Totoblocks
Der Deutsche Lotto- und Totoblock setzt sich aus 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften zusammen, welche ihren Sitz in jeweils einem Bundesland besitzen. Für alle Gesellschaften gelten dieselben Richtlinien, welche sie bei den bundesweit staatlichen Glücksspielangeboten durchführen. Die Gesellschaften setzen nach eigenen Angaben ihr Augenmerk dabei nicht auf die Gewinnerzielung. Vielmehr stehen Suchtprävention, die Abwehr von Begleitkriminalität sowie der Spielerschutz im Vordergrund.
Damit die einzelnen Gesellschaften die gleichen Rechte wie Voraussetzungen besitzen, erhält jeweils ein Bundesland für drei Jahre de Vorsitz des Lottoblocks. Folglich wechselt sich der Vorsitz alle drei Jahre ab, sodass jedes Bundesland den Vorsitz innehaben kann.
Lotto in den einzelnen Bundesländern
Der Lotto Block sorgt dafür, dass das Lottospiel legal in jedem Bundesland ermöglicht wird. Möchten Spieler Lottozahlen tippen, können sie dies in ihrem Bundesland sowohl am Lottokiosk als auch online tun.
Jedes Bundesland ermöglicht das Tippen von Lottozahlen auf dem gedruckten wie Onlinetippschein. Dennoch setzt der Deutsche Lotto- und Totoblock keine fixe Bearbeitungsgebühr, sowie die maximale Barauszahlung fest. Jedes Bundesland ist in der Lage, die Gebühren und Gewinnsummen eigenständig zu fixieren, wodurch die Spieler in den verschiedenen Bundesländern andere Barauszahlungssummen erwarten. Die Bearbeitungsgebühren betragen zwischen 10 und 60 Cent, wobei 25 Cent der Durchschnitt bei vielen Bundesländern bildet.
Die Barauszahlungssummen betragen ebenfalls zwischen 500 und 2.500 Euro. Der Großteil der Bundesländer beschränkt die Barauszahlung von Gewinnsummen auf 1.000 Euro.