Bei einem Gewinn wird die gewonnene Summe durch die Anzahl der Spielteilnehmer geteilt. Natürlich kann auch hier keine Garantie gegeben werden, dass tatsächlich die richtigen Lottozahlen getippt werden. Wer sich nun überlegt, einer solchen Gemeinschaft beizutreten, dem stehen dafür zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann eine private Gemeinschaft und zum anderen eine gewerbliche Spielvermittlung genutzt werden.
Die private Spielgemeinschaft
Der private Zusammenschluss von Lottospielern zu einer Spielgemeinschaft kann ganz unterschiedlich ausfallen. Solange die Begeisterung für das Lotto Spiel vorhanden ist, steht ihr eigentlich nichts im Weg.
Es könnte sich dabei beispielsweise um Arbeitskollegen oder Bekannte aus einem Sportverein handeln. Auch Nachbarn, Freunde und Verwandte kommen in Frage.
Allerdings benötigt es immer einen Freiwilligen, der die organisatorischen Aufgaben übernimmt. Beispielsweise müssen die Tippscheine bezahlt und abgegeben werden. Auch die Aufteilung eines möglichen Gewinns, sollte vorab besprochen werden. Eine private Tippgemeinschaft empfiehlt sich, wenn die Teilnehmerzahl nicht zu groß ausfällt.
Sobald die Mitgliederzahl zweistellig wird, steigt der Organisationsaufwand enorm an. Der Freiwillige wird dann sehr viel Arbeit haben.
Die gewerbliche Spielgemeinschaft
Wenn einer größeren Tippgemeinschaft beigetreten werden soll, muss ein gewerblicher Anbieter genutzt werden. Sie bieten den Vorteil, dass sehr viele Tippreihen gespielt werden können. Hier können die privaten Gemeinschaften nicht mithalten.
Der bekannteste professionelle Spielvermittler ist Faber. Allerdings ist dieser bei weitem nicht der einzige Anbieter. Wer sich dazu online informiert, wird schnell feststellen, dass es hier eine ganze Menge weitere Vermittler gibt.
Eine Gemeinsamkeit gibt es jedoch immer. Diese besteht darin, dass der Service keinesfalls kostenlos ist. Es fallen nicht nur Gebühren für die Vermittlung an, sondern in vielen Fällen wird bei einem Gewinn ebenfalls ein prozentualer Abzug vorgenommen. Es gibt jedoch deutliche Preisunterschiede.
Die Auswahl des Anbieters sollte deshalb mit Bedacht erfolgen, damit der beste Anbieter gewählt werden kann. Dabei muss sich immer gefragt werden:
- Wie viel Geld bleibt für das Lottospiel, wie viel Geld wird abgezogen?
- Wie viele Tippreihen werden von der Gemeinschaft gespielt?
- Wie groß ist die Tippgemeinschaft?
Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass es bei vielen Anbietern schier unmöglich ist, diese Informationen zu erlangen. Dies ist leider immer noch bittere Realität, obwohl jeder Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, die wichtigsten Informationen bereits vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen müssen nicht nur in Textform, sondern auch noch klar und verständlich vorliegen.
Die Gebühr, die bei einem professionellen Anbieter bezahlt werden muss, kann jedoch sehr gut angelegt sein. Die großen Spielgemeinschaften haben nämlich gleich mehrere Vorteile. Zum einen werden gewinnoptimierte Tippreihen gewählt, und zum anderen quotenoptierte Gewinnreihen getippt.
Im besten Fall trifft sogar beides zu. Das Tippen der Lottozahlen erfolgt hier somit nicht nur zum Spaß, sondern mit dem festen Ziel zu gewinnen. Allerdings darf sich niemand, der auf der Suche nach einer Lotto Gemeinschaft ist, von der Aussage blenden lassen, dass der Anbieter einen Treuhänder eingesetzt hat. Die Anbieter müssen dies tun, es handelt sich damit um einen gängigen Standard. Es klingt nur besonders professionell, den Treuhänder zu erwähnen.
Zusammenfassung:
Die aufgezählten Vorteile zeigen somit, dass unbedingt über den Beitritt zu einer solchen Spielgemeinschaft nachgedacht werden sollte. Die Gewinnchance steigt deutlich an, während die Kosten häufig fallen. Die professionellen Anbieter verlangen für ihre Arbeit zwar Gebühren, die großen Gemeinschaften lassen die Gewinnchance jedoch noch weiter ansteigen. Ein Vergleich der Kosten sollte jedoch unbedingt erfolgen, auch wenn dieser häufig ausgesprochen mühselig ausfällt. Der Anbieter ist jedoch zur Auskunft verpflichtet.
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